Seetüchtigkeitsnachweis für den Schweizer Flaggenschein

Für die Registrierung einer Segel- oder Motoryacht der Auslegungskategorie A oder B beim Schweizerischen Seschifffahrtamt (SSA) und den Erhalt des Schweizer Flaggenscheines benötigen Sie einen Seetüchtigkeitsnachweis für diese Yacht.

Für die Ausfertigung des Seetüchtigkeitsnachweises ist eine Sicherheitsprüfung der Yacht erforderlich. Diese zunächst im Kran wobei Rumpf, Kiel, Ruder, Propeller mit Welle, Saildrive oder Z-Antrieb sowie Bug- und Heckstrahlruder geprüft wird.

Danach, bei einem Probeschlag auf dem Wasser, wird die Funktionsfähigkeit der Steuerung, des Riggs, der Takelage, der Segel (Bei Segelyachten) und aller weiteren sicherheitsrelevanten Funktionen der Yacht geprüft.

Auch muss die vorhandene Sicherheitsausrüstung der Yacht den neuesten Vorgaben des Schweizerischen Seeschifffahrtsamtes (SSA) in Basel entsprechen. Die Liste ist im Internet verfügbar oder kann bei mir angefordert werden. Diese Liste können Sie mit dem Inventar der Yacht abgleichen und wissen dann genau, was Ihnen noch fehlt.

Nach erfolgter Sicherheitsprüfung werden in einem Prüfprotokoll die festgestellten sicherheitsrelevanten Mängel beschrieben und Empfehlungen zu deren Behebung gegeben. Damit können Sie an Ihrer Yacht vorhandene Mängel gezielt beheben oder beheben lassen.

Die erforderliche Sicherheitsprüfung und die Ausfergung des Seetüchgkeitsnachweises für Segel- oder Motoryachten der CE-Auslegungskategorie A oder B, kann nur durch einen für die Besichgung und Prüfung von Hochseeyachten besonders qualifizierten Experten vorgenommen werden.

Fragen Sie mich an, ich bin gerne für Sie da!

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